Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heilpraktikerleistung für Physiotherapie
1. Anwendungsbereich
1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis (Sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie) und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen Jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
1.3 Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
2. Leistungen/Therapie
2.1 Die Leistungen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der Praxis oder in der Häuslichkeit des Patienten erbracht (Leistungsort).
2.2 Die Praxis erbringt Ihre Leistungen gegenüber dem Patienten in der Form, dass Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie, unter Berücksichtigung von eventuellen Behandlungsverboten und seiner Sorgfaltspflicht, angewendet werden.
2.3 Die Praxis erbringt Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Patienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Patient verantwortlich. Diesbezüglich verpflichtet sich der Patient, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.
2.4 Getätigte Aussagen bezüglich der Therapieziele beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Informationen und Empfehlungen gibt, kann die Praxis nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.
2.5 Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ist die Praxis verpflichtet, mit dem Patienten eine Erstanamnese durchzuführen. Die Praxis erfasst im Rahmen der Erstanamnese die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, führt eine umfassende Befunderhebung durch, informiert den Patienten über das Leistungs- und Vergütungssystem und berät bei der Auswahl geeigneter Leistungen.
2.6 Ob die indizierte/n Leistung/en durchgeführt wird/werden, obliegt der Entscheidung des Patienten und bedarf seiner Einwilligung. Keinesfalls können allerdings Leistungen erbracht werden, die nicht medizinisch indiziert sind. Der Patient kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Bei nichtmedizinischen Leistungen (z.B. Entspannungsangebote) ist keine Erstanamnese erforderlich und der Kunde kann sich seine Leistung/en aus diesem Bereich frei auswählen.
2.7 Der Patient wird verständlich und ordnungsgemäß über die empfohlene Maßnahme aufgeklärt. Die Praxis ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.
2.8 Änderungen der Leistungen oder ihres Umfangs können jederzeit einvernehmlich vereinbart werden. Solche Vereinbarungen können insbesondere dann notwendig sein, wenn kurzfristig, etwa aufgrund einer akuten Veränderung des Gesundheitszustands, Erweiterungen des Leistungsumfangs erforderlich sind.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütungen für Behandlungen werden mit dem Patienten direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch eine Beihilfestelle und/oder gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung vom Patienten zu zahlen. Die Vergütung der Behandlung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
3.2 Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich vom Patienten in Anspruch genommenen Leistungen. Mit Unterzeichnung des Behandlungsvertrages durch die Praxis und den Kunden bzw. dessen Vertreter werden die Entgelte bindend und sind bei Leistungsinanspruchnahme entsprechend zu entrichten.
4. Annahmeverzug
4.1 Die Therapiebehandlung erfolgt mit Hilfe eines Bestellsystems, sodass die mit dem Patienten vereinbarte Behandlungszeit ausschließlich für diesen reserviert ist. Sofern der Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss dieser spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abgesagt werden. Dadurch ist es möglich, die vorgesehene Zeit anderweitig einzuplanen.
4.2 Nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden der Vereinbarung entsprechend in voller Höhe (1 Stunde Behandlungszeit) in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Praxis bei Vereinbarung eines Hausbesuchs aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen kein Zugang zum Haushalt des Patienten gewährt wird. Die durch den Behandlungsausfall ersparten Materialkosten bzw. Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht (z. B. Kosten für Taping). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.
5. Haftung
5.1 Eine Haftung der Praxis Sophia Göhrig für Schäden am Patienten, die durch Nichtbeachtung des Behandlungsvertrages oder durch Fehlverhalten bzw. Fahrlässigkeit des Patienten entsteht, ist ausgeschlossen.
5.2 Die Behandlung des Patienten sowie dessen Teilnahme an anderen angebotenen Leistungen der Praxis erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Gefahr. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
5.3 Alle im Verlaufe des Behandlungszeitraumes gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Patienten außerhalb des Fachgebiets der Physiotherapie sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen in diesem Bereich keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
5.4 Eine Haftung der Praxis bzw. der Therapeutin wird ausgeschlossen – mit Ausnahme im Falle von grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen, die das Leben, den Körper und die Gesundheit betreffen.
5.5 Die Praxis haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Patienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
5.6 Das Praxis haftet weiter nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Patient infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
5.7 Das Praxis haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Patienten, wenn dieser keine, falsche oder unzureichende Informationen zu seiner Gesundheitssituation macht (vgl. Punkt 2.3).
5.8 Der Patient haftet ferner für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er der Praxis vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.
6. Datenschutz und Schweigepflicht
6.1 Die Praxis verpflichtet sich zur Diskretion und zu einem vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Informationen des Patienten.
6.2 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Patienten richtet sich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Informationen zu der den Patienten betreffenden Datenverarbeitung durch die Praxis ergeben sich im Einzelnen aus den Datenschutzbestimmungen der Praxis.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.
Eine unwirksame Klausel wird in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung so ersetzt, dass sie den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt.
Allgemeine Geschäfts- und Kursbedingungen Baby- und Kleinkinderschwimmen
1. Geschäftsbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäfts- und Kursbedingungen gelten für alle Kurse „Babyschwimmen“ und „Kleinkinderschwimmen“. Mit Ihrer Online-Anmeldung akzeptieren Sie meine allgemeinen Geschäfts- und Kursbedingungen.
2. Anmeldung
Mit der von Ihnen vollständig ausgefüllten Online-Anmeldung und der Überweisung der Kursgebühr sind Sie für den von Ihnen gebuchten Kurs verbindlich angemeldet. Die Kursgebühr muss innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung auf eingegangen sein. Sie erhalten dazu eine Zahlungsaufforderung. Nur der vollständige Eingang der Kursgebühr berechtigt Sie zur Kursteilnahme. Freie Plätze werden in Reihe des Anmeldevorgangs vergeben. Nach der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung, welche als Anmeldebestätigung gilt.
3. Rücktritt
Sie können den Kurs kostenfrei bis zu 4 Wochen vorher stornieren. Bei einer Stornierung zwischen 28 und 14 Tagen vor Kursbeginn entfallen 50 € Stornogebühr. Sollten Sie den Kurs zwischen dem Kursbeginn und 13 Tage vor Kursbeginn stornieren, erfolgt keinerlei Gebührenrückerstattung. Durch Sie nicht wahrgenommen Termine können nicht nachgeholt werden. Es erfolgt keine Erstattung. Die Gründe für die Abmeldung sind dabei unerheblich. Ein/e Ersatzteilnehmer*in wird gerne ohne zusätzliche Kosten akzeptiert. Ein/e Ersatzteilnehmer*in wird nur bis zum Kursbeginn akzeptiert. Ein Wechsel der Kursteilnehmer*innen kann nicht während des Kurszyklus erfolgen. Die Ab-/Ummeldung muss schriftlich erfolgen. Die Stornierungs- oder die Kursgebühr wird ebenso fällig, wenn der/die Kursteilnehmer*in mit der Überweisung der Kursgebühr in Verzug geraten. Ebenso gilt, dass die gesamte Kursgebühr fällig wird, sollte der Kurs durch die/den Kursteilnehmer*in frühzeitig beendet werden. Veränderungen durch Auswirkungen der Corona-Pandemie oder andere durch den Kursanbieter nicht zu verantwortenden Gründe werden explizit als Kündigungs-/Rücktrittsgrund ausgeschlossen. Sollten die Kurse auf Grund gesetzlicher Vorschriften für eine Zeit nicht stattfinden dürfen, werden die Kurse (um den entsprechenden Zeitraum) verschoben. Die Kurse fallen grundsätzlich nicht aus; sie finden dann zu einem späteren Zeitpunkt statt bzw. werden dann weitergeführt.
4. Ausfall
Wenn ein kompletter Kurs von der Kursleiterin abgesagt werden muss, wird die Gebühr voll erstattet. Wenn einzelne Kursstunden aus wichtigem Grund von der Kursleiterin abgesagt werden müssen, verlängert sich der Kurs um diese Stunden. Eine Auszahlung einzelner Kursstunden kann nicht erfolgen. Von dem/der Teilnehmer*in nicht wahrgenommen Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine finanzielle Rückerstattung der von dem/der Teilnehmer*in versäumten Kursstunden ist ausdrücklich nicht möglich.
5. Haftung
Eine Haftung der Praxis Sophia Göhrig für Schäden am Patienten, die durch Nichtbeachtung des Behandlungsvertrages oder durch Fehlverhalten bzw. Fahrlässigkeit des Patienten entsteht, ist ausgeschlossen.
Die Behandlung des Patienten sowie dessen Teilnahme an anderen angebotenen Leistungen der Praxis erfolgt auf eigene Verantwortung bzw. Gefahr. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Alle im Verlaufe des Kurszeitraumes gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Patienten außerhalb des Fachgebiets der Physiotherapie sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen in diesem Bereich keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt zu überprüfen.
Eine Haftung der Kursleitung wird ausgeschlossen – mit Ausnahme im Falle von grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen, die das Leben, den Körper und die Gesundheit betreffen.
Die Kursleitung haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom/n Teilnehmer/in* mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
Die Kursleitung haftet weiter nicht für Personen -, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Teilnehmer/in* infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
Die Kursleitung haftet nicht für eine Schädigung der Gesundheit des/der Teilnehmers/in* wenn dieser/diese die Teilnahme nicht ärztlich abgeklärt hat oder keine, falsche oder unzureichende Informationen zu seiner Gesundheitssituation macht.
Der/die Teilnehmer/in* haftet ferner für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die er der Badeeinrichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt.
Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Übungen, die in den Kursstunden gezeigt werden, sind als Anregung zu verstehen und werden in eigener Verantwortung von den Kursteilnehmer*innen durchgeführt. Für Schäden, die die Teilnehmer*innen verursachen, haftet der/die entsprechende Teilnehmer*in. Für ggf. verschwundene, von Teilnehmer*innen mit ins Bad gebrachte Gegenstände (z. B. Kinderwagen, Handtücher, Autositze etc.) entstehen keine Haftungsansprüche gegenüber der Kursleitung. Die Schwimmhalle darf nur mit Badeschuhen betreten werden, um die Rutschgefahr zu minimieren. In der Schwimmhalle ist darauf zu achten, sich mit Bedacht zu bewegen und nicht zu rennen!
6. Badehosen/Schwimmwindeln
Kinder tragen Badehosen, die an Beine und Taille eng abschließen.
7. Gesundheit
Der/die Teilnehmer*in ist aus ärztlicher Sicht gesund und schwimmtauglich. Mit Kursteilnahme bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahme Ihres Kindes vorab ärztlich abgeklärt haben. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleiterin vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Teilnehmer*innen mit ansteckenden (Kinder-)Krankheiten dürfen nicht an der Kursstunde teilnehmen. Nach erfolgter Impfung ist eine Schwimmpause von 72 Stunden (besser 3-4) Tagen einzuhalten.
8. Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Bades ist zu beachten. Der Nassbereich darf nur mit sauberen Badeschuhen betreten werden. Das Schwimmbecken darf nur in Begleitung unserer Kursleitung betreten werden. Vor dem Eintritt in das Schwimmbecken bitte Duschen und lange Haare hochstecken.
9. Schlussbestimmungen
Sollten Teile der Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.